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   BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89   

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https://dejure.org/1989,1815
BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89 (https://dejure.org/1989,1815)
BayObLG, Entscheidung vom 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89 (https://dejure.org/1989,1815)
BayObLG, Entscheidung vom 02. August 1989 - BReg. 2 Z 86/89 (https://dejure.org/1989,1815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notar; Antrag; Vorlage; Vollmacht; Entbehrlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 13

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1495
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 2 Z 92/87

    Löschung einer Grunddienstbarkeit wegen Gegenstandslosigkeit

    Auszug aus BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89
    Bei seiner Begründung hat sich das Landgericht dabei im einzelnen eng an den Beschluß des Senats vom 28.1.1988 ( BayObLGZ 1988, 14 ) angelehnt.
  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand

    Auszug aus BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89
    Dabei muß die Gesetzesverletzung feststehen, die Grundbuchunrichtigkeit aber nur glaubhaft sein ( BayObLGZ 1987, 431 /434; Horber/Demharter § 53 Anm. 9a).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 43/15

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall

    Der beurkundende Notar hat nicht in eigenem Namen, was mangels Beschwerdebefugnis unzulässig wäre (BayOblG, NJW-RR 1989, 1495; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 15 Rn. 20), sondern für die Beteiligte zu 1 Beschwerde eingelegt.
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 22/10

    Grundschuld: Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen einer Gesamtgrundschuld

    Denn im Hinblick auf ein fehlendes eigenes Beschwerderecht des Notars (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 1495, 1496; Demharter, aaO, § 15 Rdn. 20 - jew. m.w.N.) kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dieser bei Erhebung des Rechtsmittels - wovon schon das Beschwerdegericht für die Erstbeschwerden ausgegangen ist - von seiner nach § 15 GBO vermuteten Vertretungsbefugnis zugunsten der antragsberechtigten (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GBO) Beteiligten Gebrauch gemacht hat.
  • OLG Nürnberg, 25.03.2024 - 15 Wx 2176/23

    Grundbuchamt, Legitimationswirkung, Alleinerbenstellung, Erlöschen der Vollmacht,

    Obwohl er anzugeben hat, für wen er die Beschwerde führt (BayObLG, Beschluss vom 02.08.1989 - BReg 2 Z 86/89, NJW-RR 1989, 1495; Demharter/Demharter, 33. Aufl. 2023, GBO § 15 Rn. 20), beschränkt sich der Notar im vorliegenden Fall darauf, selbst das Rechtsmittel einzulegen, ohne die Personen zu bezeichnen, für die er handelt.

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass aus § 15 GBO dem Notar kein eigenständiges Antragsrecht erwächst und somit auch keine Beschwerdebefugnis (BayObLG, Beschluss vom 02.08.1989 - BReg 2 Z 86/89, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16; KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 W 130/13; Demharter a.a.O.).

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